Rund um den Datenschutz und die neue DSGVO ab 25. Mai 2018

Alles zur Datenschutzerklärung

Jede Website muss eine rechtskonforme Datenschutzerklärung haben. Egal, ob diese geschäftlich oder privat genutzt wird.

Der Datenschutz bezieht sich auf die Erhebung, die Verarbeitung und die Nutzung personenbezogener Daten.

Ein Websitebetreiber hat oftmals ein Interesse daran zu erfahren, wie oft einzelne Inhalte seiner Website gelesen werden, wie lange Nutzer auf Ihrer Website bleiben und welche Endgeräte dafür genutzt werden. Diese Daten kann er bspw. nutzen, um sein Angebot anzupassen oder seine Steuerung zu optimieren.

Je nach Funktionen der Website, wie Logfiles, Registrierungsmöglichkeiten, die Verwendung von Cookies und der Einsatz von Analyse- oder Trackingdiensten, wie Google Analytics, muss der Datenschutz verschieden aufgebaut sein.

Server-Logfiles, die auf fast jeder Website aktiv sind, speichern bspw. die IP-Adresse der Nutzer sowie den Zeitpunkt und die Verweildauer auf der Website und den einzelnen Unterseiten.

Ebenso erzeugen viele Websites Cookies. Diese speichern Informationen über den Nutzer uns sein Nutzerverhalten. Sie dienen dazu die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen, so dass bspw. getätigte Einstellungen des Nutzers bei erneuten Besuchen weiterhin vorhanden sind. Die Cookies, werden als kleine Textdateien vom Server an den Browser der Nutzer gesandt und dort gespeichert.

Verschiedene Analyse- oder Trackingdienste, wie Google Analytics, dienen einer umfangreichen Informationserhebung und sie sammeln eine Vielzahl an spezifische Daten. Daher müssen sie in der Datenschutzerklärung zwingend behandelt werden sowie eine Aufschlüsselung welche personenbezogenen Daten von Google erhoben werden.

Einen besonderen Hinweis benötigen des Weiteren Social-Media-Buttons. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist deren Einsatz problematisch. Denn oftmals verweisen Sie nicht nur, sondern verbinden Sie direkt nach Facebook, Twitter und Co. Eine explizite und detaillierte Angabe zur Nutzung dieser Dienste auf Ihrer Website muss dementsprechend ebenso in Ihrer Datenschutzerklärung enthalten sein.

Im Zuge der EU-Datenschutzreform veröffentlichte die EU-Kommission einen Entwurf der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die für alle Mitgliedsstaaten rechtsverbindlich ist. Am 25. April 2016 trat die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft und gilt in allen EU-Mitgliedstaaten ab dem 25. Mai 2018.

Die Datenschutzerklärung muss in Ihrer Umsetzung für den Nutzer jederzeit einsehbar sein. Daraus ergibt sich, dass der Link zur Datenschutzerklärung Ihrer Website von jeder einzelnen Seite aus klickbar sein muss. Somit ist es nicht zulässig, die Datenschutzerklärung im Impressum unterzubringen, wenn diese dann lediglich über den Link Impressum zu erreichen ist.

Bei einer fehlenden, oder nicht ausreichenden Datenschutzerklärung drohen somit ab Mai 2018 hohe Bußgelder. Juristen warnen vor Abmahnungen durch Konkurrenten und Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbänden.

Das betrifft besonders die Webseiten der Kunden, die Google Analytics im Einsatz haben.

Folgende Schritte sollten Sie berücksichtigen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Prüfen Sie, ob Sie wirklich mit Google Analytics arbeiten müssen. Wenn Sie keine Werbung für Ihre Website bei Google Adwords schalten und auch sonst nicht viele Besucher auf Ihre Website kommen, weil diese für Sie nur als Visitenkarte dient, ist es nicht unbedingt notwendig. Eventuell ist auch die Statistik Ihres Providers als Alternative ausreichend. Für diesen Fall müssen wir noch klären, was dann in Bezug auf den Datenschutz zu beachten ist.

Die Hanselotsen haben einen datenschutzkonformen Text nach bestem Wissen zusammen mit einem Datenschutzbeauftragen erstellt, bei Interesse melden Sie sich gern bei uns.